Auf dieser Seite erhalten Sie die Informationen zu unserem Hinweisgeber-System.
Wir bieten unseren Beschäftigten, Kunden und Lieferanten die Möglichkeit gemäß dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz bzw. der EU-Whistleblower-RiLi 2019/1937 Informationen über Verstöße im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit an unsere interne Meldestelle zu melden.
Unsere interne Meldestelle wird von unserem Dienstleister, dem CAD-Institut für Compliance, Arbeitsrecht und Datenschutz, unter Verwendung einer digitalen Hinweisgeber-Plattform betrieben, die absolute Vertraulichkeit und ggfs. Anonymität gewährleistet.
Wichtigste Ziele unseres Hinweisgebersystems sind:
Weiterführende Informationen zu unserem Hinweisgebersystem entnehmen Sie bitte unserer betriebsinternen Hinweisgeber-Richtlinie, die Sie hier einsehen können.
Wenn Sie begründete Verdachtsmomente oder Kenntnisse, Informationen oder Ähnliches über tatsächliche oder mögliche Verstöße haben und diese vertraulich weitergeben möchten, wenden Sie sich bitte an unsere interne Meldestelle unter folgendem Link:
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen Ihnen die Meldung nicht über ein Dienstgerät (PC, Smartphone, o.ä.) unseres Unternehmens vorzunehmen, um eine Rückverfolgbarkeit beim Ansteuern der Meldeplattform auszuschließen. Mit Verwendung des Links verlassen Sie unsere Unternehmenswebseite. Bitte beachten Sie die Details zum Meldeverfahren und Hinweise zum Datenschutz etc. nach dem Aufruf der digitalen Hinweisgeber-Plattform.